Erklärung zur Barierrefreiheit der Regionalen Planungsgemeinschaft Lausitz-Spreewald
Stand: Diese Erklärung wurde am 21.09.2020 selbst erstellt bzw. aktualisiert.
URL: https://region-lausitz-spreewald.de/
Die Regionale Planungsgemeinschaft Lausitz-Spreewald setzt sich dafür ein, die digitale Barrierefreiheit für Menschen mit Behinderungen zu gewährleisten. Wir verbessern kontinuierlich die Benutzerfreundlichkeit für alle und wenden die entsprechenden Standards für die Zugänglichkeit an.
Die Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Webseite.
Die Regionale Planungsgemeinschaft Lausitz-Spreewald ist bemüht, ihre Webseite im Einklang mit dem Brandenburgischen Behindertengleichstellungsgesetz (BbgBGG) sowie der Verordnung zur Brandenburgischen Barrierefreien Informationstechnik (BbgBITV) in Verbindung mit der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) barrierefrei zugänglich zu machen.
Grundlage der Barrierefreiheit sind die international gültigen Web Content Accessibility Guidelines (WCAG 2.1) auf Konformitätsstufe AA und die europäische Norm EN 301 549, Version 3.1.1. Für PDF-Dokumente wird zusätzlich der internationale Standard PDF/UA beachtet.
Konformitätsstatus
Aktueller Standard der Barrierefreiheit der Website:
Die Webseite www.region-lausitz-spreewald.de ist mit der BbgBITV aktuell nur teilweise vereinbar.
Aktueller Status der Inhaltskonformität:
Teilweise konform: Einige Teile des Inhalts entsprechen nicht vollständig dem Standard für Barrierefreiheit.
Bekannte Probleme bei der Barrierefreiheit
Trotz unserer Bemühungen können bei den Benutzern einige Probleme auftreten. Dies ist eine Beschreibung der bekannten Probleme bei der Barrierefreiheit. Bitte kontaktieren Sie uns, wenn Sie ein Problem beobachten, das nicht aufgeführt ist.
Folgende Barrieren sind aktuell auf region-lausitz-spreewald.de vorhanden:
Videos: Unsere Videos haben derzeit keinen Untertitel.
PDF-Dokumente: Nicht alle PDF-Dokumente entsprechen den Vorgaben der Barrierefreiheit.
Einfache Sprache: Die Erweiterung um den Menüpunkt „Leichte Sprache“ ist derzeit nicht vorhanden.
Grafiken: Alternativtexte für Grafiken und Objekte sind nicht vorhanden.
Kompatibilität mit Browsern und unterstützenden Technologien
Diese Website ist so konzipiert, dass sie mit den folgenden Browsern kompatibel ist: Hinweis: Browser-Kompatibilität ist die Art und Weise, wie eine Webseite in verschiedenen Webbrowsern funktioniert. Es ist wichtig, dass Ihre Webseite mit verschiedenen Browsern kompatibel ist, da nicht alle Benutzer denselben Browser verwenden.
Bespiel:
☒ Internet Explorer (Windows) Versionen 7.0 bis 11.0
☒ Mozilla Firefox
☒ Anderer Browser: Google Chrome, Microsoft Edge
Technologien
Die Barrierefreiheit dieser Webseite hängt von den folgenden Technologien ab, um zu funktionieren: Hinweis: Bitte wählen und/oder ergänzen Sie alle Technologien, auf die sich die Webseite stützt, um wie erwartet zu funktionieren.
☒ HTML
☐ WAI_ARIA
☒ CSS
☒ Javascript
☐ SMIL
☐ Andere Technologie: ...
Bewertungsmethoden
Die Regionale Planungsgemeinschaft Lausitz-Spreewald hat die Barrierefreiheit dieser Website mit Hilfe der folgenden Methode(n) bewertet:
☒ Selbsteinschätzung: Die Website wurde intern in der Organisation bewertet.
☐ Externe Bewertung: Die Webseite wurde von einer externen Stelle bewertet, die nicht am Design- und Entwicklungsprozess beteiligt ist.
☐ Andere Methode: ...
Feedback-Prozess
Wir freuen uns über Ihr Feedback zur Barrierefreiheit dieser Website. Bitte kontaktieren Sie uns auf eine der folgenden Arten:
Telefon: 0355 – 49 49 77 0
E-Mail: poststelle@region-lausitz-spreewald.de
Firmenanschrift: Gulbener Straße 24, 03050 Cottbus
Wir sind bestrebt, Ihnen innerhalb von 10 Arbeitstagen eine Rückmeldung zu geben.
Durchsetzungsverfahren
Sollten Sie mit der Bearbeitung Ihres Anliegens eine nicht zufriedenstellende oder innerhalb eines Zeitraumes von drei Wochen keine Antwort aus oben genannter Kontaktmöglichkeit erhalten, können Sie bei der Durchsetzungsstelle des Landes Brandenburg, eingerichtet beim Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg - Landesbehindertenbeauftragte, einen entsprechenden Antrag auf Prüfung der in der Erklärung zur Barrierefreiheit genannten Regelungen und Maßnahmen stellen. Die Durchsetzungsstelle prüft aus inhaltlicher Sicht, die Rechtskraft des Antrags und ordnet im Einzelfall eine technische Überprüfung bei der Überwachungsstelle für Barrierefreiheit von Web- und Anwendungstechnologien im Land Brandenburg, für die Website an. Die Durchsetzungsstelle nach § 4 Abs. 3 BbgBITV hat die Aufgabe, Streitigkeiten zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Landes Brandenburg, zum Thema Barrierefreiheit in der IT, beizulegen. Das Durchsetzungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.
Kontakt:
Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg – Landesbehindertenbeauftragte | Durchsetzungsstelle
Henning-von-Tresckow-Straße 2-13, Haus S 14467 Potsdam
E-Mail: Durchsetzung.BIT@MSGIV.Brandenburg.de