Scoping zum Integrierten Regionalplan

Nach der Veröffentlichung im Amtsblatt für Brandenburg vom 1. April 2020 hat die Regionale Planungsgemeinschaft Lausitz-Spreewald die beschlossene Aufstellung des Integrierten Re-gionalplanes Lausitz-Spreewald und die beschlossene Gliederung bekannt gemacht.

Ab dem 1. September 2021 beginnt der nächste Schritt. Gemäß § 8 Abs. 1 Satz 2 ROG i. V. m. § 2a Abs. 1 S. 1 RegBkPlG sind die Behörden, deren umwelt- und gesundheitsbezogene Aufgabenbereiche durch den Plan berührt werden, bei der Festlegung des Untersuchungsrahmens der SUP sowie des Umfangs und Detaillierungsgrads des Umweltberichts zu beteiligen. Dazu wurden die betroffenen Behörden mit einem gesonderten Schreiben informiert.

Für die Erarbeitung des Integrierten Regionalplanes ist nach § 8 Abs. 1 S. ROG i. V. m. § 2a RegBkPlG eine Strategische Umweltprüfung (SUP) durchzuführen. Das Ziel der SUP ist es, Umweltbelange möglichst frühzeitig in die Planung einzubeziehen und zu berücksichtigen. Dazu werden die voraussichtlich erheblichen Umweltauswirkungen der Planfestlegungen des Integrierten Regionalplanes auf die Schutzgüter Mensch, einschließlich der menschlichen Gesundheit; Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt; Boden, Wasser, Luft, Klima und Landschaft; Kultur-güter und sonstige Sachgüter sowie die zwischen ihnen bestehenden Wechselwirkungen betrachtet. Darüber hinaus sind vernünftige Alternativen allgemeinverständlich in strukturierter und systematischer Weise zu beschreiben und zu bewerten.

Zur Durchführung der SUP ist ein Umweltbericht zu erstellen, der dazu dient, die voraussicht-lichen erheblichen Umweltauswirkungen der Planfestlegungen frühzeitig zu beschreiben und zu bewerten.

Der integrierte Regionalplan (Unterrichtung Aufstellungsbeschluss)

Mit der Veröffentlichung im Amtsblatt für Brandenburg Nr. 13 vom 1. April 2020 erfolgt die Unterrichtung der Öffentlichkeit und der in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen zum Integrierten Regionalplan der Regionalen Planungsgemeinschaft Lausitz-Spreewald. Damit wird der Beschluss der Regionalversammlung Lausitz-Spreewald zur Aufstellung des Integrierten Regionalplans vom 24.11.2014 und der Beschluss der Regionalversammlung Lausitz-Spreewald zur Gliederung des Integrierten Regionalplan vom 28.11.2018 veröffentlicht. Somit wird die Regionale Planungsgemeinschaft Lausitz-Spreewald ihrem Handlungsauftrag zur Erarbeitung des Integrierten Regionalplans gerecht.

Die in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen werden gleichzeitig dazu aufgefordert, über diejenigen von ihnen beabsichtigten oder bereits eingeleiteten Planungen und Maßnahmen sowie über deren zeitliche Abwicklung Auskunft zu geben, die für die Planaufstellung bedeutsam sein können.

Es ist beabsichtigt, den Themenbereich "Grundfunktionale Schwerpunkte" vorgezogen als sachlichen Teilregionalplan zu erarbeiten.

Der integrierte Regionalplan (Entwurf)

Der integrierte Regionalplan liegt bisher nur im Entwurf aus dem Jahre 1999 vor. Damals wurde ein Plan erarbeitet, der insgesamt 65 verschiedene Signaturen für die Raumnutzung (Planungskategorien) enthält. Charakteristisch waren die sehr differenzierten Freiraumausweisungen, die u.a. jeweils Vorrang- und Vorbehaltsflächen für Natur und Landschaft, Wald, Landwirtschaft, Rohstoffsicherung und Wasserwirtschaft beinhalteten.

Im Beteiligungsverfahren wurden insgesamt 5527 Hinweise von 605 Trägern öffentlicher Belange entgegen genommen und bearbeitet. Einen Satzungsbeschluss zum Plan gab es allerdings nicht. Grund dafür war ein Paradigmenwechsel bei der Landesplanung. Dieser beinhaltete eine Abkehr von den differenzierten Freiraumkategorien zu einer zusammenfassenden Freiraumausweisung. Um diesen und auch weiteren Änderungen Rechnung zu tragen, wurde im September 2004 eine neue Darstellungsrichtlinie in Kraft gesetzt. Zustimmung in der Region fand diese nur bedingt, griff sie doch tief in die Ebene der Regionalplanung ein. Bei 23 von 43 Planungskategorien waren die landesplanerischen Vorgaben zu übernehmen, generell war festzustellen, dass der Konkretisierungsspielraum der Regionalplanung damit stark eingeschränkt wurde.
Aber auch diese Darstellungsrichtlinie führte nicht zu einem integrierten Regionalplan, da noch weitere Hemmnisse aus dem Weg geräumt bzw. bestimmte Vorraussetzungen (z. B. ein integrierter Landesentwicklungsplan Berlin-Brandenburg) geschaffen werden mussten.

Seit März 2009 existiert ein rechtskräftiger Landesentwicklungsplan Berlin-Brandenburg (LEP BB). Darauf aufbauend wurde im August 2009 eine neue Richtlinie des Ministeriums für Infrastruktur und Raumordnung für die Aufstellung, Fortschreibung, Änderung und Ergänzung von Regionalplänen im Amtsblatt für Brandenburg veröffentlicht. Damit war eine Basis für die Erarbeitung eines zweiten integrierten Regionalplanentwurfs Lausitz-Spreewald geschaffen.

Auf der 46. Regionalversammlung am 20.11.2014 wurde ein Aufstellungsbeschluss zur Erstellung eines Integrierten Regionalplanes gefasst.

Auf der 50. Regionalversammlung am 28.11.2018 wurde die inhaltliche Gliederung des Regionalplannes beschlossen.

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