Ab dem 1. September 2021 beginnt der nächste Schritt. Gemäß § 8 Abs. 1 Satz 2 ROG i. V. m. § 2a Abs. 1 S. 1 RegBkPlG sind die Behörden, deren umwelt- und gesundheitsbezogene Aufgabenbereiche durch den Plan berührt werden, bei der Festlegung des Untersuchungsrahmens der SUP sowie des Umfangs und Detaillierungsgrads des Umweltberichts zu beteiligen. Dazu wurden die betroffenen Behörden mit einem gesonderten Schreiben informiert.
Die Regionalversammlung der Regionalen Planungsgemeinschaft Lausitz-Spreewald hat in Ihrer Sitzung am 17. Juni 2021 in Ortrand den sachlichen Teilregionalplan „Grundfunktionale Schwerpunkte“ mit der Mehrheit der anwesenden Stimmen beschlossen.
In den nächsten Woche werden die Unterlagen für die Genehmigung vorbereitet und dann bei der Gemeinsamen Landesplanungsabteilung Berlin-Brandenburg eingereicht. Anschließend erfolgt eine Veröffentlichung im Amtsblatt für Brandenburg.
Am 15. September 2020 hat die Regionalversammlung der Regionalen Planungsgemeinschaft Lausitz-Spreewald die voraussichtlichen Planungskriterien für ein schlüssiges gesamträumliches Planungskonzept zur Steuerung der Windenergie beschlossen. Mit der Veröffentlichung im Amtsblatt für Brandenburg vom 7. Oktober 2020 ist der § 2c des Gesetzes zur Regionalplanung und Braunkohlen- und Sanierungsplanung (RegBkPlG) in der Planungsregion Lausitz-Spreewald in Kraft getreten.
Die Erklärung der Unwirksamkeit des Sachlichen Teilregionalplans „Windenergienutzung“ ist im Amtsblatt für Brandenburg vom 12. August 2020 (Nr. 32) veröffentlicht worden.
Die nachfolgende Übersicht soll Ihnen einem wesentlichen Überblick der inhaltlichen Festlegungen zu den Themenbereichen Regionalplanung/Raumordnung aus dem Koalitionsvertrag von SPD, CDU und Bündnis 90 / Die Grünen bieten. Des Weiteren werden die spezifischen Aussagen zur Planungsregion Lausitz-Spreewald in der nachfolgenden PDF aufgezeigt.
Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg hat den sachlichen Teilregionalplan „Windenergienutzung“ der Regionalen Planungsgemeinschaft Lausitz-Spreewald (RPG L-S) mit den fünf Urteilen vom 24.05.2019 für unwirksam erklärt. Die Revision wurde durch das OVG Berlin-Brandenburg nicht zugelassen.
Zum dritten Mal lobt das Wirtschafts- und Energieministerium den mit insgesamt 15.000 Euro dotierten Energieeffizienzpreis aus. Damit sollen in Brandenburg umgesetzte Projekte ausgezeichnet werden, die Vorbildcharakter haben.
Reichlich zwei Jahre nach dem Satzungsbeschluss zum sachlichen Teilregionalplan "Windenergienutzung" wird deutlich, dass dieser Regionalplan seiner Steuerungswirkung nachkommt. Neue Anträge zur Genehmigung von raumbedeutsamen Windenergieanlagen nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz wurden nur noch innerhalb der Eignungsgebietskulisse positiv beschieden. Fast drei Viertel der installierten WEA-Leistung befanden sich Ende 2017 innerhalb der Eignungsgebietskulisse, betrachtet man auch die in unmittelbarer Nähe (weniger als 500 m außerhalb) liegenden WEA-Standorte mit, sind es sogar 86 %.
"Es hat fast neun Jahre gedauert, bis in Südbrandenburg ein Verwaltungsgerichtsurteil "geheilt" werden konnte. Der Teilregionalplan zur Windkraftnutzung war 2007 vom OVG gekippt worden. Ein planerischer Freibrief für Wildwuchs und Verspargelung in der Lausitz?"
Mit der Bekanntmachung im Amtsblatt des Landes Brandenburg Nr. 24 am 16. Juni 2016 ist der sachliche Teilregionalplan "Windenergienutzung" der Region Lausitz-Spreewald in Kraft getreten.
Die Planunterlagen des Sachlichen Teilregionalplanes "Windenergienutzung" sind am 28.01.2016 zur Genehmigung bei der Gemeinsamen Landesplanungsabteilung der Länder Berlin-Brandenburg eingereicht worden.
Nach einer vierjährigen Planerarbeitungsphase wurde der sachliche Teilregionalplan „Windenergienutzung“ auf der 47. Regionalversammlung der Regionalen Planungsgemeinschaft Lausitz-Spreewald am 17.12.2015 als Satzung beschlossen.
Es ist angestrebt, die Planunterlagen in Kürze zur Genehmigung bei der Gemeinsamen Landesplanungsabteilung der Länder Berlin-Brandenburg einzureichen.
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