Vorstand
Die Regionalversammlung Lausitz-Spreewald wählt aus ihrer Mitte einen Regionalvorstand, bestehend aus einem oder einer Vorsitzenden, einem oder mehreren stellvertretenden Mitgliedern und weiteren Mitgliedern, durch die alle Teile der Region angemessen vertreten sind/werden.
Der oder die Vorsitzende übernimmt zugleich den Vorsitz des Regionalvorstandes und vertritt die Regionale Planungsgemeinschaft nach außen. Für jedes Mitglied des Regionalvorstandes ist aus der Mitte der Regionalversammlung mindestens ein Stellvertreter oder eine Stellvertreterin zu wählen.
(siehe: „Gesetz zur Regionalplanung und zur Braunkohlen- und Sanierungsplanung (RegBkPIG)" in der Fassung der Bekanntmachung vom 08. Februar 2012 (GVBI. I/12, [Nr. 13], S. 1), zuletzt geändert durch Gesetz vom 30. April 2019 (GVBl.I/19, [Nr. 11]))
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