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Mit der Veröffentlichung im Amtsblatt für Brandenburg Nr. 53 vom 31. Dezember 2025 erfolgt die Bekanntmachung zur Beiteiligung der Öffentlichkeit und der in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen zum 2. Entwurf des sachlichen Teilregionalplanes "Windenergienutzung" der Regionalen Planungsgemeinschaft Lausitz-Spreewald.
Die Unterlagen zur förmlichen Beteiligung finden Sie ab dem 15. Januar 2026 auf unserer Homepage.
Cottbus, 7. Januar 2026
weiterDie Regionalversammlung der Regionalen Planungsgemeinschaft Lausitz-Spreewald hat in Ihrer Sitzung am 17. Juni 2021 in Ortrand den sachlichen Teilregionalplan „Grundfunktionale Schwerpunkte“ mit der Mehrheit der anwesenden Stimmen beschlossen.
In den nächsten Woche werden die Unterlagen für die Genehmigung vorbereitet und dann bei der Gemeinsamen Landesplanungsabteilung Berlin-Brandenburg eingereicht. Anschließend erfolgt eine Veröffentlichung im Amtsblatt für Brandenburg.
Weitere Informationen folgen.
Cottbus, den 18. Juni 2021
weiterDie Erklärung der Unwirksamkeit des Sachlichen Teilregionalplans „Windenergienutzung“ ist im Amtsblatt für Brandenburg vom 12. August 2020 (Nr. 32) veröffentlicht worden.
weiterDie nachfolgende Übersicht soll Ihnen einem wesentlichen Überblick der inhaltlichen Festlegungen zu den Themenbereichen Regionalplanung/Raumordnung aus dem Koalitionsvertrag von SPD, CDU und Bündnis 90 / Die Grünen bieten. Des Weiteren werden die spezifischen Aussagen zur Planungsregion Lausitz-Spreewald in der nachfolgenden PDF aufgezeigt.
weiterDas Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg hat den sachlichen Teilregionalplan „Windenergienutzung“ der Regionalen Planungsgemeinschaft Lausitz-Spreewald (RPG L-S) mit den fünf Urteilen vom 24.05.2019 für unwirksam erklärt. Die Revision wurde durch das OVG Berlin-Brandenburg nicht zugelassen.
weiterZum dritten Mal lobt das Wirtschafts- und Energieministerium den mit insgesamt 15.000 Euro dotierten Energieeffizienzpreis aus. Damit sollen in Brandenburg umgesetzte Projekte ausgezeichnet werden, die Vorbildcharakter haben.
weiter
Reichlich zwei Jahre nach dem Satzungsbeschluss zum sachlichen Teilregionalplan "Windenergienutzung" wird deutlich, dass dieser Regionalplan seiner Steuerungswirkung nachkommt. Neue Anträge zur Genehmigung von raumbedeutsamen Windenergieanlagen nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz wurden nur noch innerhalb der Eignungsgebietskulisse positiv beschieden. Fast drei Viertel der installierten WEA-Leistung befanden sich Ende 2017 innerhalb der Eignungsgebietskulisse, betrachtet man auch die in unmittelbarer Nähe (weniger als 500 m außerhalb) liegenden WEA-Standorte mit, sind es sogar 86 %.
weiter"Es hat fast neun Jahre gedauert, bis in Südbrandenburg ein Verwaltungsgerichtsurteil "geheilt" werden konnte. Der Teilregionalplan zur Windkraftnutzung war 2007 vom OVG gekippt worden. Ein planerischer Freibrief für Wildwuchs und Verspargelung in der Lausitz?"
weiterMit der Bekanntmachung im Amtsblatt des Landes Brandenburg Nr. 24 am 16. Juni 2016 ist der sachliche Teilregionalplan "Windenergienutzung" der Region Lausitz-Spreewald in Kraft getreten.
weiterAm 14.03.2016 wurde der sachliche Teilregionalplan „Windenergienutzung" durch die Gemeinsame Landesplanungsabteilung Berlin-Brandenburg genehmigt.
weiterDie Planunterlagen des Sachlichen Teilregionalplanes "Windenergienutzung" sind am 28.01.2016 zur Genehmigung bei der Gemeinsamen Landesplanungsabteilung der Länder Berlin-Brandenburg eingereicht worden.
weiterNach einer vierjährigen Planerarbeitungsphase wurde der sachliche Teilregionalplan „Windenergienutzung“ auf der 47. Regionalversammlung der Regionalen Planungsgemeinschaft Lausitz-Spreewald am 17.12.2015 als Satzung beschlossen.
Es ist angestrebt, die Planunterlagen in Kürze zur Genehmigung bei der Gemeinsamen Landesplanungsabteilung der Länder Berlin-Brandenburg einzureichen.
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