Mit der Veröffentlichung im Amtsblatt für Brandenburg Nr. 42 vom 25. Oktober 2023 erfolgt die Bekanntmachung zur Beiteiligung der Öffentlichkeit und der in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen zum sachlichen Teilregionalplan "Windenergienutzung" der Regionalen Planungsgemeinschaft Lausitz-Spreewald.
Die Unterlagen zur förmlichen Beteiligung finden Sie ab dem 02.11.2023 auf unserer Homepage.
Am 22. Februar 2023 begann das Scoping für den sachlichen Teilregionalplan "Windenergienutzung". Gemäß § 8 Abs. 1 Satz 2 ROG i. V. m. § 2a Abs. 1 S. 1 RegBkPlG sind die Behörden, deren umwelt- und gesundheitsbezogene Aufgabenbereiche durch den Plan berührt werden, bei der Festlegung des Untersuchungsrahmens der SUP sowie des Umfangs und Detaillierungsgrads des Umweltberichts zu beteiligen. Dazu wurden die betroffenen Behörden mit einem gesonderten Schreiben informiert. Die Scoping-Unterlage steht zum Download bereit. (auf "weiter" klicken)
"Wasserstofftour durch die Regionen" am 7. Februar 2023 in Cottbus
Gemeinsam mit dem Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie (MWAE) sowie dem Wasserstoffnetzwerk der IHK Cottbus hat das Regionale Energiemanagement der Regionalen Planungsgemeinschaft Lausitz-Spreewald am 7. Februar 2023 in Cottbus durchgeführt.
Eröffnet wurde die Veranstaltung von Stephan Loge, Vorsitzender der Regionalen Planungsgemeinschaft. Es folgte eine Einführung in die Entwicklung der Wasserstoffwirtschaft im Land Brandenburg durch das MWAE und der WFBB. Anschließend richteten Hendrik Fischer, Staatssekretär des MWAE sowie Tobias Schick, Oberbürgermeister der Stadt Cottbus/Chóśebuz ihr Grußwort an die Teilnehmer. Sie betonten die Bedeutung der Wasserstoffwirtschaft für das Land Brandenburg. Nach der Vorstellung zweier KMU und der Aktivitäten der Gemeinde Schipkau fand eine Diskussion über die Chancen und Herausforderungen der Wasserstoffwirtschaft in der Lausitz statt. Moderiert wurde die Veranstaltung von Jens Krause, Sprecher des Wasserstoffnetzwerkes Lausitz DurcH2atmen.
Bei den Wasserstofftouren durch die Regionen besuchen der Minister Steinbach bzw. der Staatssekretär Fischer die Regionalen Planungsgemeinschaften, um sich zum Thema Wasserstoff mit kleinen und mittelständischen Unternehmen, der Forschung sowie Vertreter der Kommunen und Landkreise austauschen zu können.
Die Veranstaltung fand im Gründungszentrum "Startblock B2" statt.
Die Regionalversammlung der Regionalen Planungsgemeinschaft Lausitz-Spreewald hat in Ihrer Sitzung am 17. Juni 2021 in Ortrand den sachlichen Teilregionalplan „Grundfunktionale Schwerpunkte“ mit der Mehrheit der anwesenden Stimmen beschlossen.
In den nächsten Woche werden die Unterlagen für die Genehmigung vorbereitet und dann bei der Gemeinsamen Landesplanungsabteilung Berlin-Brandenburg eingereicht. Anschließend erfolgt eine Veröffentlichung im Amtsblatt für Brandenburg.
Die Erklärung der Unwirksamkeit des Sachlichen Teilregionalplans „Windenergienutzung“ ist im Amtsblatt für Brandenburg vom 12. August 2020 (Nr. 32) veröffentlicht worden.
Die nachfolgende Übersicht soll Ihnen einem wesentlichen Überblick der inhaltlichen Festlegungen zu den Themenbereichen Regionalplanung/Raumordnung aus dem Koalitionsvertrag von SPD, CDU und Bündnis 90 / Die Grünen bieten. Des Weiteren werden die spezifischen Aussagen zur Planungsregion Lausitz-Spreewald in der nachfolgenden PDF aufgezeigt.
Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg hat den sachlichen Teilregionalplan „Windenergienutzung“ der Regionalen Planungsgemeinschaft Lausitz-Spreewald (RPG L-S) mit den fünf Urteilen vom 24.05.2019 für unwirksam erklärt. Die Revision wurde durch das OVG Berlin-Brandenburg nicht zugelassen.
Zum dritten Mal lobt das Wirtschafts- und Energieministerium den mit insgesamt 15.000 Euro dotierten Energieeffizienzpreis aus. Damit sollen in Brandenburg umgesetzte Projekte ausgezeichnet werden, die Vorbildcharakter haben.
Reichlich zwei Jahre nach dem Satzungsbeschluss zum sachlichen Teilregionalplan "Windenergienutzung" wird deutlich, dass dieser Regionalplan seiner Steuerungswirkung nachkommt. Neue Anträge zur Genehmigung von raumbedeutsamen Windenergieanlagen nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz wurden nur noch innerhalb der Eignungsgebietskulisse positiv beschieden. Fast drei Viertel der installierten WEA-Leistung befanden sich Ende 2017 innerhalb der Eignungsgebietskulisse, betrachtet man auch die in unmittelbarer Nähe (weniger als 500 m außerhalb) liegenden WEA-Standorte mit, sind es sogar 86 %.
"Es hat fast neun Jahre gedauert, bis in Südbrandenburg ein Verwaltungsgerichtsurteil "geheilt" werden konnte. Der Teilregionalplan zur Windkraftnutzung war 2007 vom OVG gekippt worden. Ein planerischer Freibrief für Wildwuchs und Verspargelung in der Lausitz?"
Mit der Bekanntmachung im Amtsblatt des Landes Brandenburg Nr. 24 am 16. Juni 2016 ist der sachliche Teilregionalplan "Windenergienutzung" der Region Lausitz-Spreewald in Kraft getreten.
Die Planunterlagen des Sachlichen Teilregionalplanes "Windenergienutzung" sind am 28.01.2016 zur Genehmigung bei der Gemeinsamen Landesplanungsabteilung der Länder Berlin-Brandenburg eingereicht worden.
Nach einer vierjährigen Planerarbeitungsphase wurde der sachliche Teilregionalplan „Windenergienutzung“ auf der 47. Regionalversammlung der Regionalen Planungsgemeinschaft Lausitz-Spreewald am 17.12.2015 als Satzung beschlossen.
Es ist angestrebt, die Planunterlagen in Kürze zur Genehmigung bei der Gemeinsamen Landesplanungsabteilung der Länder Berlin-Brandenburg einzureichen.
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