Aufgaben
Die Regionalplanung ist als übergeordnete und zusammenfassende Planung zu verstehen, die einerseits eng angelehnt an die Landesplanung und deren Ziele der Landesentwicklung arbeitet, andererseits auf der Ebene der Region räumlich konkretere Festlegungen als die Landesplanung zu treffen hat.
Die Regionale Planungsgemeinschaft konkretisiert die Festlegungen der Raumordnungspläne auf der Ebene der Region und legt die regional angestrebte räumliche Entwicklung fest.
Die Aufgaben, Zuständigkeiten sowie die Finanzierung sind im „Gesetz zur Regionalplanung und zur Braunkohlen- und Sanierungsplanung“ (RegBkPlG) in Brandenburg geregelt. Bei der Planung sind die Ziele der Kommunen und Gemeinden innerhalb der Region zu beachten, wodurch sich die Regionalplanung in einem Spannungsverhältnis der Planungsebenen befindet. Die Regionalplanung trifft sowohl textliche als auch grafische Aussagen mit einem konkreten Raumbezug im Maßstab 1:100.000.
Gesetz zur Regionalplanung und zur Braunkohlen- und Sanierungsplanung
Die formelle Planung beinhaltet das Aufstellen, Fortschreiben, Ändern und Ergänzen von Regionalplänen sowie Teilregionalplänen für raumbedeutsame Vorhaben. Die Umsetzung erfolgt anhand rechtlicher Rahmenbedingungen („Darstellungsrichtlinie“).
Für die informelle Planung gibt es keinen gesetzlich festgesetzten Rahmen. Im Fokus steht die Entwicklung von regionalen Konzepten. Die Regionalplanung kann darüber hinaus ebenfalls eine moderierende Funktion bei der Kooperation und Zusammenarbeit der Akteure innerhalb der Region wahrnehmen. Ein wesentlicher Schwerpunkt der informellen Planung ist das Generieren von Entwicklungsprozessen. Durch diese können Synergieeffekte erreicht werden.