Sachlicher Teilregionalplan "Windenergienutzung"
Am 22. Februar 2023 begann das Scoping für den sachlichen Teilregionalplan "Windenergienutzung". Gemäß § 8 Abs. 1 Satz 2 ROG i. V. m. § 2a Abs. 1 S. 1 RegBkPlG sind die Behörden, deren umwelt- und gesundheitsbezogene Aufgabenbereiche durch den Plan berührt werden, bei der Festlegung des Untersuchungsrahmens der SUP sowie des Umfangs und Detaillierungsgrads des Umweltberichts zu beteiligen. Dazu wurden die betroffenen Behörden mit einem gesonderten Schreiben informiert.
Cottbus, den 22. Februar 2023