Kartenserie zur Standortüberprüfung von Photovoltaikfreiflächenanlagen
Der Ausbau erneuerbarer Energien spielt eine zentrale Rolle in der Energiestrategie 2030 des Landes Brandenburg. Strukturwandel und Energiewende sind beschlossen und ziehen Konsequenzen nach sich. Fossile Energieträger müssen durch erneuerbare bzw. klimafreundliche Technologien ersetzt werden. Dies ist nur durch einen kontinuierlichen Zubau an erneuerbaren Energieträgern möglich. In allen Sektoren (vor allem Industrie/Gewerbe und Verkehr) müssen Effizienzen gesteigert und Verbräuche reduziert werden. Die Energiestrategie des Landes definiert übergeordnete Ziele und Ausbaupfade, welche auf kommunaler Ebene schwer greifbar bzw. umsetzbar sind.
Durch eine sektorale Betrachtungsweise der unterschiedlichsten Akteure, gibt es spezifische Ansätze zur Energieerzeugung aus Wind, Sonne und Biomasse. Deren Entwicklungen sich sehr unterschiedlich gestalten.
Der Ausbau der Windenergie entwickelte sich in den letzten 15 Jahren sehr positiv. Die Ausbauziele des Landes können in der Region Lausitz-Spreewald erfüllt werden und bei zukünftiger Effizienzsteigerung durch Repowering sind weitere Ertragspotentiale möglich.
Aktuell wird der Ausbau der Windkraftanlagen durch verschiedene Faktoren gebremst, sei es die Akzeptanz der Betroffenen oder die Unwirksamkeit von Regionalplänen, welche einen Ausbau verzögern.
Die Entwicklung der Biomasse stagniert in den letzten Jahren. Die Produktion von Biomasse ist flächenbedingt eine endliche Ressource. Zusätzlich sollen Monokulturen, durch hochenergetische Energiepflanzen reduziert werden. Dies Beeinflusst die Wirtschaftlichkeit dieser Anlagen. Große Potentiale sind in der Flexibilisierung der Bestandsanlagen zu finden. Diese können nach modularer Erweiterung, neben Strom und Wärme, sogar Wasserstoff produzieren. Die gasförmigen Energieträger, wie Biomethan oder Wasserstoff könnten, in kleinen Dimensionen als flexibles Speichermedium eingesetzt werden. Ein Ausbau ist vor allem für regionalspezifische Lösungen, in kleinen Dimensionen (bspw. Quartiere oder Gewerbegebiete) geeignet und kann in ländlich geprägten Gebieten im Nahwärmebereich genutzt werden. Betreiber dieser Anlagen sind für den Ausbau selbstverantwortlich und können durch Förderungen oder angepasste Rahmenbedingungen unterstützt werden.
Die Stromproduktion im großen Maßstab wird in den nächsten Jahren durch Photovoltaikanlagen geprägt sein. Vorrangig sollen natürlich versiegelte Flächen und Dachanlagen genutzt werden. Oft sind diese in privater oder gewerblicher Nutzung und können nur bedingt erschlossen werden.
Daher ist aktuell ein Trend zu Photovoltaikfreiflächenanlagen zu verzeichnen, welcher durch die Stagnation der Energieerzeugungskapazitäten aus Wind und Biomasse verstärkt wird. Des Weiteren, kann die Photovoltaiktechnologie durch Effizienzsteigerung und Kostendegressionen auch außerhalb des EEG wirtschaftlich betrieben werden und einen großen Teil zur Energiewende beitragen. Somit rücken vermehrt alternative Flächen in den Fokus, vor allem aus der Landwirtschaft.
Photovoltaik-Freiflächenanlagen fallen im Gegensatz zu Windenergieanlagen nicht unter den Privilegierungstatbestand des Baugesetzbuches (BauGB) und können nicht über §35 Abs. 3 S. 3 BauGB gesteuert werden. Ein Projektierer hat gemäß § 1 Abs. 3 S. 2 BauGB zwar keinen Rechtsanspruch auf die Aufstellung von Bauleitplänen, trotzdem ist der Druck auf die Kommunen groß, Konzepte und Strategien zu entwickeln, um die erforderlichen Flächenansprüche einer Photovoltaikfreiflächenanlage und die jeweils konkurrierenden Belange in Einklang mit der angestrebten Energiewende zu bringen.
Die Regionalen Planungsgemeinschaften des Landes und weitere Akteure haben sich ausgiebig mit dem Thema beschäftigt und Handlungsempfehlungen bzw. Planungshilfen entwickelt, welche zur Standortfindung genutzt werden können.
Regionale Planungsgemeinschaft Oderland-Spree, Planungshilfe Freiflächen - Photovoltaikanlagen:
https://www.rpg-oderland-spree.de/sites/default/files/downloads/202311_OLS_Planungshilfe_FF-PVA_3_1.pdf
Regionale Planungsgemeinschaft Uckermark-Barnim, Handreichung Planungskriterien für Photovoltaik-Freiflächenanlagen 2. Auflage:
https://uckermark-barnim.de/downloads/download-info/handreichung-planungskriterien-photovoltaik/
Bündnis 90, Die Grünen, Positionspapier zur Errichtung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen:
https://gruene-fraktion-brandenburg.de/ueber-uns/positionspapiere/positionspapier-zur-errichtung-von-photovoltaik-freiflaechenanlagen
Prignitz-Oberhavel: Arbeitshilfe in Bearbeitung:
https://www.prignitz-oberhavel.de/news/oeffentlich/pv-freiflaechenanlagen.html
NABU Brandenburg, Photovoltaik-Anlagen als Teil der Energiewende:
https://brandenburg.nabu.de/imperia/md/content/brandenburg2/2020-12-nabu_brandenburg_photovoltaikanlagen_als_teil_der_energiewende.pdf
Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung (MIL): Arbeitshilfe Bebauungsplanung:
https://mil.brandenburg.de/sixcms/media.php/9/210112_Arbeitshilfe_GESAMT_2020.pdf
Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz des Landes Brandenburg (MLUK): Vorläufige Handlungsempfehlung des MLUKzur Unterstützung kommunaler Entscheidungen für großflächige Photovoltaik-Freiflächensolaranlagen (PV-FFA):
https://mluk.brandenburg.de/sixcms/media.php/9/MLUK-Handlungsempfehlung-PV-FFA.pdf
Die Regionale Planungsgemeinschaft Lausitz-Spreewald hat sich im Rahmen der Erstellung des integrierten Regionalplanes mit den Kriterien für PV-Vorbehaltsgebiete beschäftigt. Als Nebenprodukt entstand eine momentane Rohdatendarstellung der Kriterien für die Region Lausitz-Spreewald. Aus diesem Prozess wurde eine Kartenserie entwickelt. Dabei wurden Positiv- und Negativkriterien für die Region Lausitz-Spreewald in ein Geoinformationssystem übertragen und so eine Kartenserie geschaffen, welche die kommunalen Akteure bei der Entscheidung zur Standortfindung für Photovoltaikfreiflächenanlagen unterstützten kann.
Das Kartenmaterial kann von den Ämtern und Gemeinden bei der Regionalen Planungsstelle abgefragt und zur Verfügung gestellt werden. Dieses Material sollte als Hilfe dienen und erhebt nicht den Anspruch auf Vollständigkeit und Rechtskraft.
Ansprechpartner: Herr Lochmann, Herr Loitsch