Monitoring-Bericht Windenergienutzung veröffentlicht
Es ist Aufgabe der Regionalplanung, neben den eigentlichen Flächen- und Funktionsausweisungen im Regionalplan, auch die Auswirkungen der Umsetzung dieser Festlegungen und die damit verbundene Steuerungswirkung zu beobachten und zu analysieren.
Rechtsverbindliche Regelungen liegen in der Region zurzeit für den Abbau oberflächennaher Rohstoffe und für die Windenergienutzung vor. Letztere wird durch den rechtsverbindlichen sachlichen Teilregionalplan „Windenergienutzung“ gesteuert. In 41 Eignungsgebieten soll sich nach dem Willen der Region die Erzeugung erneuerbarer Energie mittels Windkraft konzentrieren.
Reichlich zwei Jahre nach dem Satzungsbeschluss wird deutlich, dass dieser Regionalplan seiner Steuerungswirkung nachkommt. Neue Anträge zur Genehmigung von raumbedeutsamen Windenergieanlagen nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz wurden nur noch innerhalb der Eignungsgebietskulisse positiv beschieden. Fast drei Viertel der installierten WEA-Leistung befinden sich innerhalb der Eignungsgebietskulisse, betrachtet man auch die in unmittelbarer Nähe (weniger als 500 m außerhalb) liegenden WEA-Standorte mit, sind es sogar 86 %.
Der erste Monitoringbericht zur Windenergienutzung soll sowohl die Steuerungswirkung des Planes verdeutlichen als auch eine detaillierte statistische Betrachtung dieser Raumnutzung ermöglichen. Alle Darstellungen beziehen sich auf die Eignungsgebietskulisse oder die administrative Gliederung der Region.
Mit den gegenwärtig (Stand: 20.12.2017) in der Region errichteten 857 Windenergieanlagen wurde erstmals die 1,7 Gigawatt-Marke überschritten. Die installierte Gesamtleistung beträgt jetzt 1 759 MW.
Bis heute wurden in der Region 66 WEA mit einer installierten Leistung von 81 MW zurückgebaut. Insgesamt wird das Repowering als sehr zurückhaltend eingeschätzt, größere Projekte sind der Planungsstelle diesbezüglich nicht bekannt.
Der Monitoring-Bericht umfasst 60 Seiten und eine Übersichtskarte. Er ist auf dieser Seite einsehbar. Das Druckememplar kann gegen eine Schutzgebühr von 50,00 € bei der Regionalen Planungsstelle bestellt werden.