Sachlicher Teilregionalplan "Windenergienutzung" Entwurf

Öffentliche Bekanntmachung
über die förmliche Beteiligung zum Entwurf
des sachlichen Teilregionalplanes „Windenergienutzung“
der Regionalen Planungsgemeinschaft
Lausitz-Spreewald

Bekanntmachung der Regionalen
Planungsgemeinschaft Lausitz-Spreewald
vom 4. Oktober 2023

Die Regionale Planungsgemeinschaft Lausitz-Spreewald ist Trägerin der Regionalplanung im Gebiet der Region Lausitz-Spreewald. Ihr obliegt die Pflichtaufgabe, für das Gebiet der Region einen Regionalplan aufzustellen, fortzuschreiben, zu ändern und zu ergänzen (§ 4 Absatz 2 Satz 1 des Gesetzes zur Regionalplanung und zur Braunkohlen- und Sanierungsplanung [RegBkPlG] in der Fassung der Bekanntmachung vom 8. Februar 2012 [GVBl. I Nr. 13], zuletzt geändert durch das Gesetz vom 23. Juni 2021 [GVBl. I Nr. 19]).

Die Regionalversammlung der Regionalen Planungsgemeinschaft Lausitz-Spreewald hat am 14. September 2023 auf ihrer 58. Sitzung den Vorentwurf des sachlichen Teilregionalplanes „Windenergienutzung“ der Region Lausitz-Spreewald mit seiner Begründung gebilligt und den Umweltbericht zur Kenntnis genommen (Beschluss 58/251/23) sowie den Beschluss zur Eröffnung des förmlichen Beteiligungsverfahrens für die Öffentlichkeit und die in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen zum Entwurf des sachlichen Teilregionalplanes „Windenergienutzung“ der Region Lausitz-Spreewald gefasst (Beschluss 58/252/23). Gemäß § 9 Absatz 2 des Raumordnungsgesetzes (ROG) sind der Entwurf des Regionalplanes, seine Begründung, der Umweltbericht und gegebenenfalls weitere zweckdienliche Unterlagen für die Dauer von mindestens einem Monat im Internet zu veröffentlichen.

Der Geltungsbereich des sachlichen Teilregionalplanes „Windenergienutzung“ der Regionalen Planungsgemeinschaft Lausitz-Spreewald umfasst gemäß § 3 Absatz 2 Nummer 4 RegBkPlG die Gebiete der Landkreise Oberspreewald-Lausitz, Dahme-Spreewald, Elbe-Elster und Spree-Neiße sowie die kreisfreie Stadt Cottbus/Chóśebuz.

Der sachliche Teilregionalplan „Windenergienutzung“ soll textliche und zeichnerische Festlegungen von Vorranggebieten „Windenergienutzung“ im Geltungsbereich der gesamten Region Lausitz-Spreewald treffen.

Der mit dem Entwurf des sachlichen Teilregionalplanes „Windenergienutzung“ ausliegende Umweltbericht beinhaltet umweltbezogene Informationen und dokumentiert gemäß § 8 Absatz 1 ROG die voraussichtlichen erheblichen Auswirkungen des Teilregionalplanes auf die Menschen, einschließlich der menschlichen Gesundheit, Tiere, Pflanzen und die biologische Vielfalt, Fläche, Boden, Wasser, Luft, Klima und Landschaft, Kulturgüter und sonstige Sachgüter sowie die Wechselwirkung zwischen den vorgenannten Schutzgütern.

Der Entwurf des sachlichen Teilregionalplanes „Windenergienutzung“ mit seiner Begründung und dem Umweltbericht ist im Zeitraum vom 2. November 2023 bis zum 10. Januar 2024 im Internet auf der Homepage der Regionalen Planungsgemeinschaft Lausitz-Spreewald unter www.region-lausitz-spreewald.de abrufbar.

Während des oben genannten Zeitraums liegt der Entwurf des sachlichen Teilregionalplanes „Windenergienutzung“ mit seiner Begründung und dem Umweltbericht auch bei den folgenden Stellen während der angegebenen Zeiten zur kostenlosen Einsichtnahme für jedermann aus:

Regionale Planungsgemeinschaft Lausitz-Spreewald,
Regionale Planungsstelle, Gulbener Straße 24, 03046 Cottbus, Raum 428

(Montag bis Donnerstag von 8 bis 16 Uhr, Freitag von 8 bis 11 Uhr nach Anmeldung in Raum 423 sowie außerhalb der vorbenannten Zeiten nach telefonischer Vereinbarung unter 0355 4949770)

Ansprechpartner: Herr Gulbe, Telefon: 0355 4949770, E-Mail: poststelle@region-lausitz-spreewald.de

Landkreis Oberspreewald-Lausitz,
Landratsamt Senftenberg, Bürgerbüro (Erdgeschoss, Glasgebäude), Dubinaweg 1, 01968 Senftenberg
(Montag bis Donnerstag von 8 bis 18 Uhr, Freitag von 8 bis 12 Uhr)

Zuständige Sachbearbeiterin und Terminvereinbarung außerhalb der Öffnungszeiten:
Frau Bauer, Telefon: 03541 870-5226, E-Mail: kreisplanung@osl-online.de

Landkreis Dahme-Spreewald,
Kreisverwaltung, Beethovenweg 14 in 15746 Lübben, Bauordnungsamt, Zimmer 301
(Montag: von 9 bis 12 Uhr, von 13 bis 16 Uhr, Dienstag: von 8 bis 12 Uhr sowie von 13 bis 18 Uhr, Donnerstag: von 8 bis 12 Uhr sowie von 13 bis 16 Uhr, Freitag: von 9 bis 12 Uhr)

Terminvereinbarungen sind zur Einsichtnahme in die Plandokumente außerhalb der Sprechzeiten möglich.

Ansprechpartner: Herr Lehmann, Telefon: 03546 201575,
E-Mail: stefan.lehmann@dahme-spreewald.de

Landkreis Dahme-Spreewald,
Brückenstraße 41, 15711 Königs Wusterhausen, Bauordnungsamt, Zimmer 110
(Montag: von 9 bis 12 Uhr, von 13 bis 16 Uhr, Dienstag: von 8 bis 12 Uhr sowie von 13 bis 18 Uhr, Donnerstag: von 8 bis 12 Uhr sowie von 13 bis 16 Uhr, Freitag: von 9 bis 12 Uhr)

Terminvereinbarungen sind zur Einsichtnahme in die Plandokumente außerhalb der Sprechzeiten möglich.

Ansprechpartnerin: Frau Lehmann, Telefon: 03375 262400,
E-Mail: annett.lehmann@dahme-spreewald.de

Landkreis Elbe-Elster,
Amt für Strukturentwicklung und Kultur,
Zimmer: 1. OG, Raum 151, Ludwig-Jahn-Straße 2, 04916 Herzberg (Elster)
(Montag - Donnerstag von 8 bis 15 Uhr, Freitag von 8 bis 11.30 Uhr)

Ansprechpartnerin: Frau Finkel: Telefon: 03535 46-2659,
E-Mail: kea.planung@lkee.de

Landkreis Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa,
Heinrich-Heine-Straße 1, 03149 Forst (Lausitz)/Baršć (Łužyca), Raum A 3.16
(Montag bis Donnerstag von 8 bis 15.30 Uhr, Freitag von 8 bis 13 Uhr)

Ansprechpartnerin: Frau Küchler, Telefon: 03562 98616109,
E-Mail: l.kuechler-bauplanungsamt@lkspn.de

Kreisfreie Stadt Cottbus/Chóśebuz,
Stadtverwaltung Cottbus/Chóśebuz, Technisches Rathaus, Karl-Marx-Straße 67, 03044 Cottbus/Chóśebuz, Raum 4.087
(Dienstag von 13 bis 17 Uhr, Donnerstag von 9 bis 12 Uhr und von 13 bis 18 Uhr)

Ansprechpartnerin/Ansprechpartner: Herr Kramer, Telefon: 0355 612 2812,
E-Mail: Thomas.Kramer@cottbus.de (vertretungsweise Frau Hübner, Zimmer 4.057, Telefon: 0355 612 2821, E-Mail: Carola.Hübner@cottbus.de)

Im Zeitraum vom 2. November 2023 bis zum 10. Januar 2024 können Stellungnahmen zum Entwurf des sachlichen Teilregionalplanes „Windenergienutzung“, zu seiner Begründung und dem Umweltbericht abgegeben werden.

Stellungnahmen sollen elektronisch per E-Mail an folgende E-Mail-Adresse übermittelt werden:

poststelle@region-lausitz-spreewald.de.

Darüber hinaus können Stellungnahmen auch postalisch an die

Regionale Planungsgemeinschaft Lausitz-Spreewald
Regionale Planungsstelle
Gulbener Straße 24
03046 Cottbus

gerichtet werden.

Während der angegebenen Sprechzeiten ist eine Abgabe von Stellungnahmen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift in den oben genannten Auslegungsstellen möglich.

Nach Ablauf dieser Frist sind alle Stellungnahmen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.

Cottbus, den 4. Oktober 2023

Stephan Loge
Vorsitzender der Regionalen Planungsgemeinschaft
Lausitz-Spreewald

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