Der sachliche Teilregionalplan I "Zentralörtliche Gliederung"

Dieser Teilregionalplan war der erste Plan der Regionalen Planungsgemeinschaft, er wurde am 16.04.1997 zum Satzungsbeschluss gebracht. Die Genehmigung erfolgte am 28.04.1997.

Am 15. Mai 2009 ist der Landesentwicklungsplan Berlin-Brandenburg in Kraft getreten. Infolgedessen ist der Teilregionalplan I "Zentralörtliche Gliederung" nicht mehr anwendbar.

Planinhalte:

Es wurden insgesamt 52 Zentren folgender Stufen ausgewiesen:

• Oberzentrum (1)
• Mittelzenrum (9)
• Mittelzentrum in Funktionsergänzung (4)
• Grundzentrum mit Teilfunktion eines Mittelzentrums (3)
• Grundzentrum (17)
• Kleinzentrum (18)

Hauptkriterien für die Ausweisung waren das Vorhandensein eines Nahbereiches und insgesamt 52 Ausstattungsmerkmale.
Die gravierenden demographischen Veränderungen, d.h. Bevölkerungsverluste im äußeren Entwicklungsraum, die positive Bevölkerungsentwicklung im berlinnahen Raum, sinkende zur Verfügung stehende Finanzmittel und die neue Gemeindegliederung nach der Gemeindegebietsreform haben eine Überarbeitung des Zentrale Orte-Systems notwendig gemacht. Im Rahmen der Teilnahme der Region am Modellvorhaben der Raumordnung (MORO) wurden im Jahre 2004 neue Modelle der zentralörtlichen Gliederung aufgezeigt. Grundlage für die Diskussion war ein dreistufiges Modell mit insgesamt 34 Zentren in der Region (Ober-, Mittel-, Nahbereichszentren).

Während der Neuausrichtung der Landesplanung ab dem Jahr 2005 wurde die Ebene der Nahbereichszentren grundlegend verändert. Die Zielstellung im Rahmen der Landesplanung machte sich ebenfalls an einem dreistufigen Modell der Zentralörtlichkeit fest. Außergewöhnlich ist die abschließende Festsetzung von Mittelzentren als niedrigster Stufe der Zentralörtlichkeit. Auch diese Festsetzung erfolgte wie bisher durch das Land. Eine weitere Konkretisierung von Zentren der Nahbereichsstufe (Grundzentren) durch die Regionalen Planungsgemeinschaften wird in Brandenburg nicht mehr vorgenommen. Die Ausweisung der mittelzentralen Ebene durch die Landesplanung im LEP B-B ist hier abschließend und endgültig. Im Raum der Regionalen Planungsgemeinschaft Lausitz-Spreewald wurden nachfolgende Zentren festgesetzt.

• Oberzentrum (1)
• Mittelzentrum (8)
• Mittelzentrum in Funktionsteilung (4)

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