Teilregionalplan IV "Lausitzer Seenland"
Der Aufstellungsbeschluss zum o.g Teilplan wurde im Dezember 2002 gefasst.
Mit dem sachlichen und räumlichen Teilregionalplan „Lausitzer Seenland" sollten insbesondere die aktuellen Erfordernisse bezüglich der zukünftigen Gewässernutzung, der Flächen für Freizeit- und Erholung, der Siedlungs-,Industrie-,und Gewerbeflächen, der Flächen für Freiraumnutzungen sowie die Prioritäten beim Ausbau der Verkehrsinfrastruktur regionalplanerisch bearbeitet werden. Ein Wesensmerkmal der Erarbeitung lag in der grenzüberschreitenden Abstimmung der Inhalte mit dem Freistaat Sachsen. Beide Raumordnungsverbände hatten abgestimmt einen gemeinsamen Aufstellungsbeschluss gefasst.
Die Erarbeitung erfolgte in einer Arbeitsgruppe, welche ebenfalls länderübergreifend agieren sollte. Im Rahmen dieser länderübergreifenden Arbeitsgruppe gab es zwei Arbeitstreffen, welche zwischen ministeriellen und regionalen Vertretern Sachsens und Brandenburgs stattfanden. Der Entwurfsstand wurde nicht erreicht, da im sächsischen Planungsverband die Konzeption durch zahlreiche Sanierungspläne überlagert wurde. Diese Sanierungspläne, als Regionalpläne hätten einer Fortschreibung unterzogen werden müssen. Der integrierte und länderübergreifende Planungs- und Entwicklungsaspekt im Bereich des Lausitzer Seenlandes konnte somit nicht in ein gemeinsames rechtsverbindliches Plandokument überführt werden.
Gegenwärtig wird der planerische Umgang der Nutzungen jeweils in einem Planungsverband in Brandenburg und Sachsen abgestimmt. Es gelang in Brandenburg die beiden Verbände in dem Gebiet zu vereinen. Gemeinsam wird nun die Bewirtschaftung als auch die Planungsarbeit in dem Verband erledigt. Grundlage der Arbeit bilden sowohl erarbeitete Prioritäten der Kommunen als auch die des Landes (ITLS). Der Bereich des Lausitzer Seenlandes wird somit als integraler Bestandteil des neuen Regionalplans bearbeitet.